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   BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 55/85   

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https://dejure.org/1986,19435
BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 55/85 (https://dejure.org/1986,19435)
BAG, Entscheidung vom 19.02.1986 - 5 AZR 55/85 (https://dejure.org/1986,19435)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 5 AZR 55/85 (https://dejure.org/1986,19435)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 55/85
    Wenn der Arbeitgeber die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer im Rahmen einer allgemeinen Lohnbewe gung erhöht, dürfen einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern nich ohne sachlichen Grund von der Lohnerhöhung ausgenommen werden (Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. H2 zu § 2H2 BGB Gleichbehandlüng).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 55/85
    Wenn der Arbeitgeber jedoch auf Grund einzelvertraglicher Abreden einzelne Arbeitnehmer besser stellt, kann er nicht unter Berufung auf den Gleiehbehandlungsgrundsatz verpflichtet werden, die gleichen Leistungen an alle Arbeitnehmer zu erbringen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt BAG 45, 76, 81 = AP Nr. 67 zu § 42 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 326/77

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Verweigerung einer Nachuntersuchung

    Auszug aus BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 55/85
    Ist der Revisionsbeklagte im Verhandlungstermin säumig, so ist der Revision nach § 7 2 Abs. 3 ArbGG in Verb, mit § 557 ZPO durch Versäumnisurteil stattzugeben, wenn sie nach der Revisionsbegründung zulässig und sachlich gerechtfertigt ist (BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 326/77 - AP Nr. 3 zu § 3 LohnFG, zu I der Gründe).
  • BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88

    Arbeitsentgelt: Gehaltserhöhung - Grundsatz der Gleichbehandlung

    Unter diesen Umständen ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Arbeitgeber mit einzelnen Arbeitnehmern arbeitsvertraglich höhere Gehaltserhöhungen vereinbart, als sie üblicherweise im Betrieb gewährt werden (unveröffentlichtes Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - 5 AZR 55/85 -, zu III 2 der Gründe).
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